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PeP-AnalysesystemPolitisch exponierte Personen im Blickfeld

Die Regelungen der 3. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie (3. EU-AGwR) verpflichten Finanzdienstleister, „politisch exponierte Personen“ (PEP) zu erkennen und zu überwachen. Dabei haben Institute „über angemessene, risikobasierte Verfahren zu verfügen, anhand derer bestimmt werden kann, ob es sich bei dem Kunden um eine politisch exponierte Person handelt“. Sie haben vor Eingehen der Geschäftsbeziehung die Genehmigung der Führungsebene einzuholen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Herkunft der betroffenen Gelder zu ermitteln (Art 13).

CDA bietet mit dem PEPAgent eine Softwarelösung für das PEP-Screening an. In Verbindung mit marktgängigen PEP-Datenbanken werden

  •     „politisch exponierte Personen“ identifiziert
  •     nach Risikoklassen kategorisiert
  •     Vorgänge mit diesen Personen nach definierten Regeln überwacht, ausgeschleust und
  •     die Bearbeitung von Risikofällen einfach unterstützt

Der PEPAgent wird eigenständig eingesetzt oder ist integriert mit dem EmbargoAgent einsetzbar.

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